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Informationen von A bis Z

Gegliedert nach A-Z erläutern wir Ihnen kurz und knapp die meistgestellten Fragen.

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Bei bestandener Prüfung wird ein gemeinsames und bundesweit anerkanntes Diplom der Akademie für Arbeit und Sozialwesen des Saarlandes und der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Saarland verliehen. Es berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Betriebswirtin / Betriebswirt Personal- und Sozialwesen (VWA)".

Im Rahmen des Studiums erwerben Sie darüber hinaus die Ausbildereignungsberechtigung (AdA) und sind dazu befähigt, die  IHK-Fortbildungsprüfung „Personalfachkauffrau / Personalfachkaufmann“ abzulegen.

Sie können sich auf zwei Wegen zum Studium anmelden: Zum einen über unser Online-Anmeldeformular, alternativ können Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium aber auch herunterladen und ausgefüllt mit den notwendigen Unterlagen per Post an die Geschäftsstelle senden.

Für erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen besteht die Möglichkeit eines berufsbegleitenden Anschlussstudiums zum Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre. Dieser Abschluss erfüllt zudem die Voraussetzung für ein weiterführendes Masterstudium.

Studienzeiten an einer anderen VWA oder Abschlüsse anderer Weiterbildungsakademien können nach Prüfung angerechnet werden.Kontaktieren Sie uns bei Fragen hierzu.

Die persönliche Betreuung und Beratung vor und während Ihrer gesamten Studienzeit ist uns sehr wichtig. Die Geschäftsüfhrung steht Ihnen gerne zur Seite vor Ort, per Mail und am Telefon. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Anerkannte Professoren der Universität und der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) des Saarlandes sowie erfahrene Praktiker aus Wirtschaft, Verwaltung und Justiz gehören seit Jahren zum bewährten Dozententeam und gewährleisten sowohl den Wissenschaftsbezug als auch die Praxisnähe.

Die Geschäftsstelle der AfAS befindet sich in der Fritz−Dobisch−Straße 6−8 in  66111 Saarbrücken. Sie kann fußläufig vom Haupbahnhof Saarbrücken aus erreicht werden. Ihre Ansprechpartner und die Kontaktdaten finden Sie hier.

Den Anfahrtsplan können sie auf der Website der Arbeitskammer des Saarlandes einsehen.

 

Studierende haben mit einem Login Zugriff auf den Internen Bereich. Dort stellen unseren Dozenten den Studierenden alle notwendigen Studienunterlagen zur Verfügung. Die Geschäftstelle veröffentlicht zudem alle wichtigen Informationen rund ums Studium.

Die Klausurtermine werden den eingeschriebenen Studierenden rechtzeitig bekanntgegeben. Sie werden im internen Bereich hinterlegt.

Für die Prüfungsleistungen werden folgende Noten erteilt:
 
13 bis 15 Punkte sehr gut (1)    
eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung;
 
10 bis 12 Punkte gut (2)
eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung;
 
7 bis 9 Punkte befriedigend (3)   
eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung;
 
4 bis 6 Punkte ausreichend (4)   
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen entspricht;
 
1 bis 3 Punkte mangelhaft (5)   
eine  den  Anforderungen  nicht  entsprechende  Leistung,  die  jedoch  erkennen  lässt,  dass  die
notwendigen  Grundkenntnisse  vorhanden  sind  und  die  Mängel  in  absehbarer  Zeit  behoben
werden können;
 
0 Punkte  ungenügend (6)   
eine  den  Anforderungen  nicht  entsprechende  Leistung,  bei  der  selbst  die  Grundkenntnisse  so
lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Die Prüfungsordnung finden eingeschriebene Studierende im internen Bereich, der Login-geschützt ist.

Die berufsbegleitenden Studiengänge dauern drei Jahre (6 Semester) und beginnen jeweils Mitte Oktober. Die Vorlesungen finden an drei Abenden in der Woche an der Hochschule für Technik und Wirtschaft und der Universität des Saarlandes statt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Studiengebühren betragen 2520 Euro (420 Euro pro Semester). Ratenzahlungen sind möglich. Zudem ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 200 Euro zu zahlen. Die Zahlungsbedingungen und Termine können Sie hier nachlesen.

Hinweis: Für Studiengebühren gelten steuerliche Vergünstigungen. Manche Arbeitgeber übernehmen Studiengebühren teilweise oder ganz.

Die wesentlichen Inhalte des Studiengangs Betriebswirt/in Personal- und Sozialwesen (VWA) finden Sie hier.

Die aktuellen Studienpläne werden den Studierenden im internen Bereich zur Verfügung gestellt.

Die nicht bestandene Prüfung kann nur einmal, frühestens nach einem Jahr und spätestens nach 5 Jahren, wiederholt werden. Der Prüfungsausschuss bestimmt die Einzelheiten für die Wiederholung der Prüfung.