
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
- Abschluss einer kaufmännischen Berufsausbildung
- Auszubildende in kaufmännischen Berufen mit Fachhochschulreife bzw. Abitur können bereits während ihrer Ausbildung das Studium beginnen
- Arbeitnehmer/innen, die in Gremien der betrieblichen Mitbestimmung tätig sind
- Sonderzulassungen werden im Einzelfall geprüft